Übersetzte Dokumente beglaubigen lassen
Vor dem Einreichen in die Deutschen Behörden, müssen ausländische Dokumente häufig ins Deutsche übersetzt werden. Spezielle Dokumente erfordern eine Übersetzung durch einen in Deutschland zertifizierten Übersetzer. Wenn Dokumente im Ausland übersetzt wurden, könnten sie daher abgelehnt werden.
Unser Übersetzungsbüro bietet jedoch die Möglichkeit an, bereits übersetzte Dokumente mit einer Korrekturlesung zu beglaubigen. Mit dieser günstigen Alternative werden die Dokumente bei deutschen Behörden rechtskräftig anerkannt.
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